In Hanau erschießt ein 43-Jähriger 2020 neun Menschen aus rassistischen Motiven. Der Vater des Attentäters fällt danach durch Beleidigungen auf und belästigt Angehörige der Opfer. Er wird jetzt erneut nur zu einer Geldstrafe verurteilt - auch wenn die Richterin davon ausgeht, dass er nicht aufhören ...
Ich verstehe nicht, warum der nicht im Knast landet (bei aller Kritik, die man an Gefängnissen haben kann). Bei der Letzten Generation werden Freiheitsstrafen verhängt, ohne dass Menschen angegriffen wurden. Hier werden über Jahre hinweg Menschen terrorisiert und der Täter kann sich freikaufen.
Der 77-Jährige werde vermutlich mit seinen Taten nicht aufhören. Das sei aber "etwas, was die Gesellschaft ertragen muss"
"Die Gesellschaft" erträgt das offenkundig auch ohne Probleme. Schwieriger ist es für die terrorisierten Angehörigen der Anschlagsopfer. Und die sollten das genau nicht ertragen müssen, weil das Angriffe auf ihre Gesundheit sind. Wie kann man so dermaßen lost sein.
Bei solchen Fällen versagt unsere Justiz massiv. Selbst wenn man ausklammert, dass er der Vater des Attentäters ist: Wir haben hier einen psychisch erkrankten Menschen ohne Einsicht, der andere Mitmenschen massiv bedrängt und bedroht. Und Polizei und Gerichte kriegen es nicht hin, den daran zu hindern. Was am Ende bedeutet: Seine Opfer sind ihm hilflos ausgeliefert und das kann einfach nicht sein.
Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Mann Züge von Querulantentum, aber volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Der 77-Jährige habe zwei wahnhafte Störungen, seine Einsicht- und Steuerungsfähigkeit sei aber bei sämtlichen Taten vorhanden gewesen, erklärte die Richterin. Eine Schizophrenie liege, anders als bei seinem Sohn, nicht vor. Die Richterin entschied sich für eine "schmerzhafte Geldstrafe", aber gegen eine Freiheitsstrafe. Den Mann "wegzusperren" wäre zwar bequem, aber nicht angebracht.
Einsicht und Steuerungsfähigkeit sind gegeben. Er hat nen Knacks, ist aber Herr seiner Sinne.
Der 77-Jährige ist bereits zweifach vorbestraft und zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 9000 Euro verurteilt worden. Da er nicht zahlte, hatte die Staatsanwaltschaft das Geld durch Zwangsvollstreckung eingetrieben.
Bei den 21000€ läuft es möglicherweise auf Beugehaft hinaus.
Solang der nur ein paar Kana**en terrorisiert und sich nicht der Straftat des Nicht-Biodeutsch seins schuldig macht kann man da nix machen. MfG Richterin
(Zumindest kommt mir das bei dem Fall mittlerweile so vor)