Lol Schutz der Zusteller. Das glaube ich auch erst, wenn ich es sehe. Ich habe Mal einen 100kg schweren Kühlschrank mit Aufpreis für Lieferung an Aufstellort bestellt. Es kamen zwei dürre Menschen ohne jedes Equipment für ihren Schutz und die sind von dem Teil fast erschlagen worden im Treppenhaus.
Natürlich lässt sich DHL den Transport gut bezahlen, heuert dann irgendwelche Subunternehmer an und die dürfen sich zu Tode schuften. Ekelhafte Profitgier zu Lasten der Menschen. Literarisch.
Meine Waschmaschine wurde auch von zwei Typen ohne Ladebordwand oder andere Hilfsmittel aus dem Hermes-LKW gewuchtet und die alte wieder zurück. So kann man natürlich die Berufskrankheitenliste der BG auch durchspiele.
Da denke ich an den Goliath zurück, den wir zum Umzug angeheuert hatten. Der hat mal einfach mal alleine eine Waschmaschine ausm Stand gehoben und ein paar Meter zum Möbellift getragen. 😯
Das ist ein sehr hoher Kühlschrank mit großem Eisfach. Hab lange gehadert, ob ich den nehmen soll. Aber der gehört zu den besten vor zwei Jahren erhältlichen Geräten und ist tatsächlich einfach effizienter als mein alter kleiner zwei Personen Kühlschrank.
Dem Gesetz zufolge sollen Pakete ab 20 Kilo im Regelfall von zwei Menschen ausgeliefert werden – es sei denn, es gibt geeignete technische Hilfsmittel, dann ist auch die Ein-Personen-Zustellung erlaubt. Was genau diese technischen Hilfsmittel sind, soll das Bundesarbeitsministerium noch bis Jahresende festlegen. Eine einfache Sackkarre soll es nach Aussage von SPD- und Grünen-Politikern nicht sein.
Gut, bis jetzt war da AFAIK die Grenze bei 30kg, darunter musste das ein einzelner schleppen, ohne "technische Hilfsmittel".
es sei denn, es gibt geeignete technische Hilfsmittel, dann ist auch die Ein-Personen-Zustellung erlaubt. [...] Eine einfache Sackkarre soll es nach Aussage von SPD- und Grünen-Politikern nicht sein.
Habe letztens in der Innenstadt einen Paketboten mit einem sackkarrenartigen Gefährt gesehen, der damit dann die Fußgängerzone abgeklappert hat. Vielleicht lassen sich die zwei Anwendungsfälle ja kombinieren.