Recherchen zeigen: Der Zoll hat einen Geldwäscheverdacht gegen AfD-Politker Bystron ein Jahr lang nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
AfD-Politiker Petr Bystron steht unter Geldwäscheverdacht. Recherchen zeigen nun, dass der Zoll eine Verdachtsmeldung erst nach einem Jahr an die Staatsanwaltschaft weitergab.
Als Petr Bystron im März 2023 30.000 Euro auf ein Konto einer seiner Firmen einzahlte und am selben Tag wieder abhob, klingelten bei der Targobank die Alarmglocken.
Eigentlich ein alltäglicher Vorgang. Banken sind verpflichtet, bei auffälligen Geldbewegungen eine Geldwäscheverdachtsmeldung an die "Financial Intelligence Unit" (FIU) beim Zoll zu geben. Die Spezialeinheit verteilt die Informationen dann an die zuständigen Ermittlungsbehörden. Die Targobank meldete Bystrons Zahlungen auch an die FIU - aber dort geschah offenbar lange nichts.
Geldwäschehinweis von Zoll lange unbeachtet
Nach Informationen von ZDF und "Spiegel" leitete die Geldwäsche-Einheit des Zolls den Hinweis auf die verdächtigen Zahlungen des AfD-Politikers erst über ein Jahr später an die Generalstaatsanwaltschaft in München weiter.
Zu diesem Zeitpunkt, Anfang April 2024, hatten der "Spiegel" und andere Medien bereits über den Verdacht berichtet, dass Bystron Geld aus Quellen der russischen Einflussoperation "Voice of Europe" erhalten haben soll.
Erst dann leitete die Münchner Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Geldwäsche gegen Bystron ein.
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Die FIU wurde im Jahr 2017 vom BKA zum Zoll verlegt und war in der Folge immer wieder durch Pannen und personelle Veränderungen an ihrer Spitze aufgefallen.
Im Jahr 2020 waren im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sogar Räume der FIU in Köln durchsucht worden. Der Verdacht damals: die Behörde habe Verdachtsmeldungen nicht ordnungsgemäß weitergeleitet. Die Ermittlungen wurden später eingestellt.