Sebastian Kurz, der ehemalige Kanzler Österreichs, zählt lange zu den Hoffnungsträgern der Konservativen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten: Ihm wird vorgeworfen, im Ibiza-Ausschuss eine Falschaussage getätigt zu haben. Der 36-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
Sebastian Kurz, der ehemalige Kanzler Österreichs, zählt lange zu den Hoffnungsträgern der Konservativen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten: Ihm wird vorgeworfen, im Ibiza-Ausschuss eine Falschaussage getätigt zu haben. Der 36-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
Österreichs ehemaliger Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist wegen des Verdachts der Falschaussage angeklagt worden. Das gab die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien bekannt. Bei der Anklage geht es um Aussagen des 36-Jährigen im Ibiza-Untersuchungsausschuss des österreichischen Parlaments.
Im Ausschuss hatte Kurz im Juni 2020 seine Rolle bei der Bestellung des Chefs der Staatsholding Öbag, Thomas Schmid, eher heruntergespielt. Er sei im Vorfeld über die Entscheidung informiert worden, habe aber nicht weiter mitgewirkt, so seine damalige Aussage. Aufgrund von Chatnachrichten geht die Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass der ehemalige Regierungschef sehr wohl intensiv in die Personalie eingebunden war. So hätten sich Kurz und Schmid spätestens ab Mitte 2017 regelmäßig über das Thema ausgetauscht.
Kurz hat die Vorwürfe stets vehement bestritten. "Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen", schrieb Kurz auf der Plattform X, ehemals Twitter. Es sei für ihn und sein Team wenig überraschend, dass die Behörde trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden habe, einen Strafantrag zu stellen.
Ibiza ist nicht die einzige Affäre
Die WKStA ermittelte seit dem Frühjahr 2021 nach einer Anzeige von sozialdemokratischer SPÖ und liberalen NEOS gegen Kurz wegen des Verdachts der Falschaussage. Der Strafrahmen für das zur Last gelegte Delikt beträgt laut Behörde bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Kurz hat möglicherweise auch noch in der sogenannten Inseratenaffäre eine Anklage vor sich. Dabei geht es um geschönte Umfragen und Regierungs-Inserate in Boulevard-Zeitungen, die mutmaßlich mit Steuergeld bezahlt worden sein sollen. Gegen mehrere Personen wird wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Auch hier bestreitet Kurz die Vorwürfe.
So wie ich die Lage in Österreich einschätze bekommt er einen Hinweis auf seine Verfehlung, vielleicht eine kleine Geldstrafe für irgendeine Kleinigkeit und geht dann nach der Verhandlung als weiterhin unbelasteter Mensch weiter seinen Geschäften nach :(
Seine Verteidigungsstrategie ist, dass das Protokoll der Ausschusssitzung falsch sei. Wenn ich mich recht erinnere, wurde aber letztes Jahr auch die Audioaufnahme der Stenografen geleakt.