Ein Haus im Aichtaler Stadtteil Grötzingen ist heruntergekommen, laut Bürgermeister zum Teil einsturzgefährdet und schon lange nicht mehr bewohnbar. Doch er darf das Haus nicht abreißen.
Der Denkmalschutz treibt teilweise merkwürdige Blüten und sabotiert sich damit selbst. Sanierung wird oft genug durch absurde Denkmalschutzauflagen unrentabel gemacht, was dann zwangsläufig dazu führt, dass diejenigen, die es sich leisten können, die Bude so lange leerstehen zu lassen, warten, bis sie so weit verfallen ist, dass sie wegen Einsturzgefahr abgerissen werden muss.
Hier wurde ein Haus unter Denkmalschutz die Genehmigung fürs aufstocken gegeben. Allerdings mit der Auflage das klar ersichtlich sein muss was aufgestockt wurde deswegen anderer Stil etc. Viel sinnvoller wäre doch die Auflage gewesen es muss exakt gleich aussehen als wäre es so ursprünglich gebaut worden.
Ein Verwandter hat einen denkmalgeschützten Bauernhof und wollte am mehrere hundert Jahre alten Wohnhaus die Fenster austauschen. Das Denkmalamt hat auf einer bestimmten Farbe für die Fensterrahmen bestanden, die eine andere Farbe war, als die Fensterrahmen mindestens 90 Jahre lang hatten. Dass die Fensterrahmen vor 90 Jahren nicht "altweiß" waren, konnte man sogar auf einem alten Schwarzweiß-Familienfoto erkennen, das damals vor dem Haus aufgenommen worden war, und die 70-jährige Oma, die in dem Haus aufgewachsen ist, konnte sich auch nicht daran erinnern, dass die jemals nicht dunkelbraun gewesen wären. Gegen den kompletten Abriss eines auch mehrere hundert Jahre alten Wirtschaftsgebäudes auf dem Hof hatte das Amt merkwürdigerweise nichts einzuwenden, solange das Gebäude, das an seiner Stelle neu gebaut wurde, genauso hoch war.
Lack scheint das Lieblignsgetränk unserer Denkmalschützer zu sein.
Nach kurzem analysieren der Bilder sehe ich persönlich keine Bedenken das Haus zeitig zu beziehen.
Man darf halt nichts an die Wand, dort wo eine Wand noch ist, hinhängen und was sind schon Pilze?
Irgendwie würde mich ja mal interessieren, wie die Denkmalschützer denn bitte genau meinen, dass man das Ding auch nur ansatzweise (kosteneffizient) sanieren können soll. Alleine die Dimensionen dieses Schlimmelpilzes sind ja schon gruselig.
Manchmal wundere ich mich ja, wie die deutsche Lackindustie mit der Produktion hinterherkommt. So viel wie hier von dem Zeug gesoffen wird, das ist sicher nicht einfach.
Wieder man ein gutes Beispiel, wie eine Denkmalschutzbehörde Veränderungen verhindert. Wenn sich bereits Hausschwamm im Gebäude ausgebreitet hat, dann ist es so gut wie nicht mehr zu retten - jedenfalls nicht, ohne den Kostenrahmen zu sprengen.
Ich habe selbst ab und zu mit der Denkmalschutzbehörde zu tun, und es ist ein Trauerspiel: Entweder man darf keine Umbauten vornehmen, weil irgendein beliebiger Zustand erhalten bleiben soll ( z.B.: es darf der alte Durchgang von 1905 nicht wieder hergestellt werden, weil dieser Durchgang im Jahre 1870 noch nicht dagewesen ist), oder es soll bei der Errichtung von Neubauten ein Bezug zu bereits denkmalgeschützten Gebäuden, die hunderte Meter entfernt stehen und es nicht einmal eine direkte Sichtverbindung zum Neubau gibt, hergestellt werden. Alles natürlich nicht von Leuten vor Ort entschieden, sondern von Leuten an Schreibtischen in der Landehauptstadt, hunderte Kilometer entfernt vom Ort des Geschehens.
Die Denkmalschutzbehörden betrachten die Weit als Freilichtmuseum. Viele Gebäude, die relativ gut erhalten/ wiederhergestellt werden können, dürfen dann aber von Innen nicht so umgebaut werden, dass es zur angedachten Nutzung passt - eben weil die neue Nutzung im Jahre schießmichtot nicht vorgesehen war.
Hier mal ein passedes Bild, das die Sache gut beschreibt:
Oftmals steht und fällt eine positive Entscheidung aber mit den jeweiligen Sachbearbeitern. Es gibt solche und solche. Leider scheint es oftmals so, dass deren Vorgesetzten keinerlei Rückendeckung mehr bieten, wegwegen dann im Zweifel lieber strikt nach Gesetzeslage vorgegangen und entschieden wird.
Die Gemeinde Aichtal (Kreis Esslingen) möchte ein Haus in ihrem Stadtteil Grötzingen abreißen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, da es für die regionale Nachkriegsgeschichte von Bedeutung ist. Die Gemeinde hat einen Abrissantrag gestellt, aber das Regierungspräsidium Stuttgart lehnt dies ab. Seit 2017 gibt es den Streit zwischen der Gemeinde und dem Regierungspräsidium Stuttgart darüber, ob das Haus abgerissen werden darf oder nicht. Der Streit gärt seit 2017.:::