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NRW Justizfehler: Verurteilter Straftäter muss freigelassen werden

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Verurteilter Straftäter muss freigelassen werden

Ein zu zehn Jahren verurteilter Drogendealer musste aus der Untersuchungshaft entlassen werden – wegen eines Versäumnisses beim Landgericht Wuppertal. Dort war dem Angeklagten zwar das Urteil fristgerecht zugestellt worden, nicht aber das vorgeschriebene Protokoll der Hauptverhandlung. Der Verteidiger des Mannes legte daraufhin Revision – für die braucht es auch das Protokoll – und Haftbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab dem statt, bestätigte den relevanten Formfehler – und hob die Haft am 5. Juni auf. Die Freilassung war für das Gericht auch zwingend, da der Mann bereits rund 20 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Vom Landgericht hieß es laut Medienbericht, man bedauere den Vorfall. Dort schiebt man die Verzögerungen auf die »erhöhte Arbeitsbelastung durch anhängige Großverfahren«. Das OLG ließ das nicht gelten. Der Staat stehe in der Verantwortung, für eine »auskömmliche und verfassungskonforme Personalausstattung zu sorgen«, heißt es in einem Bericht des »Kölner Stadt-Anzeigers«. In Justizkreisen war von einem »peinlichen Fehler« die Rede.

Im Rechtsausschuss des Landtags äußerte sich Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Mittwoch deutlich: Der Fehler sei »schwer zu ertragen«, es handele sich aber nur um einen »richterlichen Sachbehandlungsfehler« – kein strukturelles Problem...

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Auch die SPD kritisierte scharf: Die Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt sprach von einer »ignoranten Personalpolitik« des Justizministeriums. Trotz Überlastung, Krankmeldungen und Überlastungsanzeigen sei kein spürbarer Personalaufbau geplant. Im Gegenteil: Im Haushaltsentwurf für 2025 seien Stellenstreichungen vorgesehen. Limbach wies die Vorwürfe zurück: Es gebe keinen generellen Personalmangel an den Gerichten in Nordrhein-Wesfalen.

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