Vaterlandsliebe ist die Liebe zum groß-skalierten Kollektivismus. Die Vereinheitlichung von Kulturen über Bundesländergrenzen hinweg. Ich bevorzuge stattdessen die chaotische Vielfalt, selbst wenn Teile davon nicht zum traditionellen Bild des "Vaterlandes" passen.
Manche Gesetze und Rechtssprechungen sind nicht 100% einwandfrei oder moralisch gut. Hier und da ein paar rechtliche Tricks auszunutzen, um Nazis zu nerven, ist sicherlich nicht moralisch verwerflich.
Dass soetwas nicht auf alles und jeden ausgeweitet werden sollte, ist aber auch klar.
Wo ziehe ich die Grenze? Bei menschenverachtenden Ideologien wie bei Nazis zum Bleistift.
Marken die jemand anderes aktiv nutzt zu schützen um dann keinen Gebrauch von ihnen zu machen dürfte tatsächlich unzulässig sein und bei allem „verdient!“ ist es neutral betrachtet halt schlicht und ergreifend objektiv rechtsmissbräuchlich.
Das eigentliche Problem ist, dass Nazipropaganda nicht konsequent verfolgt wird und man sich deswegen über eventuell erfolgreichen Rechtsmissbrauch der ausnahmsweise mal die Richtigen trifft freut, statt sauer darüber zu sein, dass die Gesetze die eigentlich zur Anwendung kommen sollten viel zu wenig benutzt werden.
In diesem Fall halte ich das für eine ziemlich stabile Aktion, aber des Begriff des Rechtsmissbrauchs gibt es nicht ohne Grund.
Ob das jetzt juristisch jemandem "einen Schaden zufügt" sei dahingestellt, aber sie nutzen ein ihnen zustehendes Recht natürlich in einer Weise, die dem Sinn des Rechts nicht entspricht. Das muss man jetzt nicht wegleugnen, nur weil mans gut findet.
Ich stimme dir da vollkommen zu - solche bereits seit langem im Gebrauch befindlichen Begriffe, Begriffe, die man im Wörterbuch findet etc. sollten schlicht und einfach nicht anmeldefähig sein.
Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips. Rechtssicherheit beruht auf dem Anspruch der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Gewährleistung von Rechtsnormen sowie die an diese gebundenen konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen. Es ist Teil der elementaren Basis einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung.
Wenn prinzipiell jeder eine Wortmarke für alles anmelden und durchsetzen könnte, dann wäre für mich nicht mehr ersichtlich und vorhersehbar, inwiefern ich mich äußern darf, ohne die angeblichen Markenrechte anderer zu verletzen.