Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Boateng ein, weil „die Geschädigte selbst [nach ihrem Suizid] als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht“ und im „Zweifel für den Angeklagten“ gelte.
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Boateng ein, weil „die Geschädigte selbst [nach ihrem Suizid] als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht“ und im „Zweifel für den Angeklagten“ gelte.

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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Jérôme Boateng ein
