Urteil der Oberverwaltungsgerichts: Automatenshops dürfen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben
Urteil der Oberverwaltungsgerichts: Automatenshops dürfen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben
Urteil der Oberverwaltungsgerichts: Automatenshops dürfen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben
Limonade während der Gottesdienstzeiten? Wo kommen wir denn dahin? Emsland ist klar, aber direkt Höchststrafe?
Stelle mir das ganz angenehm in Bayern vor, wo die Läden ja alle um 20:00 schließen müssen.
Richtig so. Und jetzt bitte direkt einen Schritt weiter gehen und das Ladenschlussgesetz insgesamt überarbeiten.