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Amazon, Tiktok, Temu & Co: Manipulative Designs bleiben trotz umfassenden Verbots ein Problem

„Trotz umfassenden Verbots im Digital Services Act nutzen Plattform-Anbieter weiterhin manipulative und schädliche Designs in ihren Apps. Einige solcher Designs konnten in den vergangenen Jahren unterbunden werden, etwa durch die vzbv-Abmahnungen gegen Temu und Shein. Auch Unternehmen, die unzulässige Cookie-Banner eingesetzt haben, wurden immer wieder abgemahnt. Aber das allein reicht nicht. Die zuständigen Stellen müssen bestehende Regelungen jetzt konsequent durchsetzen. Sonst bleibt der Digital Services Act ein zahnloser Tiger – zum Schaden der Verbraucher:innen“, sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.

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Verbot von Dark Patterns ausweiten

Der vzbv fordert ein allgemeines Manipulationsverbot, konkrete Verbote in der Schwarzen Liste der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sowie mehr unternehmerische Sorgfaltspflichten. So sollten zum Beispiel die Grundeinstellungen von Webseiten und Apps so gestaltet sein, dass Verbraucher:innen weder manipuliert noch behindert werden (fairness by design and by default).

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Aus Sicht des vzbv ist es besonders problematisch, wenn Designs eingesetzt werden, die Verbraucher:innen zu impulsiven Kaufentscheidungen verleiten und sie dadurch mehr Geld ausgeben oder mehr Daten preisgeben. Nicht akzeptabel sind digitale Elemente, die die Verweildauer auf der Plattform erhöhen können. Diese Praktiken werden Hyper-Engaging-Dark-Patterns (HEDP) genannt. Dazu zählen beispielsweise aufdringliche Benachrichtigungen, Mechanismen wie Autoplay oder der Einsatz von Gamification- und Glücksspiel-Elementen. Diese Mechanismen können suchtähnliches Verhalten fördern und sich langfristig negativ auf die mentale Gesundheit von Verbraucher:innen auswirken. Die vzbv-Untersuchung zeigt, dass die untersuchten Anbieter Hyper-Engaging-Dark-Patterns einsetzen.

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