Was ich für Jemanden, der für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädiert, die in Deutschland aus gutem Grund abgeschafft wurde, eine gewagte Aussage finde.
Ich hab ihn gerade mal dran erinnert, was so in unserer Verfassung steht. Vorausgesetzt er ist Deutscher, sodass das GG relevant ist. Sonst gelten die Richtlinien der EMRK bzw. der EU.
Danke für die Ergänzung. Wobei der Absatz als Ganzes die Todesstrafe nicht ausschließt. Erst in Kombination mit Art. 102 wird klar, das Freiheitsstrafe zulässig und die Todesstrafe unzulässig ist.
Edit: Ja, alleine schließt der das nicht aus. Wird in Kombination mit Art. 1 GG dann aber schon schwierig. Und wie du richtig sagst ist dann in Kombination mit Art. 102 GG dann ganz Schluss.
75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes fehlt vielen das Bewusstsein dafür, dass manche Dinge im GG so in der Form drinstehen eben weil es vor dem Hintergrund der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus entstanden ist.
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Steht aus dem gleichen Grund drin. Aber das galt ja direkt nach Verabschiedung als kommunistische Spinnerei.
So ganz ernst haben wir das, was drin steht, nie so wirklich genommen.
Und haben dann noch so einen Blödsinn wie die Schuldenbremse drangetackert. :/