IBAN-Namensabgleich wird Pflicht für EU-Banken, Betrugsgefahr bleibt
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IBAN-Namensabgleich wird Pflicht für EU-Banken, Betrugsgefahr bleibt

IBAN-Namensabgleich wird Pflicht für EU-Banken, Betrugsgefahr bleibt
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Klingt sinnvoll, könnte aber im Detail zu Verwirrung führen. Z.b. Konten mit zwei Namen ("Anton Mustermann Bertha Mustermann"), Titel ("Dipl. Ing. Anton Mustermann") oder Umlaute. In all diesen Fällen könnte dem Sender der Überweisung angezeigt werden, dass der Kontowortlaut nicht übereinstimmt.