Strache freigesprochen: Bei politischen Funktionsträgern wegen Spenden „einen Fuß in der Tür zu haben“ ist laut Oberlandesgerichtshof Wien politische Praxis und legal.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Mittwoch die Freisprüche für den früheren FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Unternehmer Siegfried Stieglitz in der Causa ASFINAG bestätigt. Strache war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz ei...
In seiner Urteilsbegründung warf der Richter die Frage auf: „Warum spendet jemand einer politischen Partei?“ Das geschehe etwa auch bei anderen Anliegen wie Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, um bei politischen Funktionsträgern „einen Fuß in der Tür zu haben“. Im Grunde genommen handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch Stieglitz sei ein „Networker“, schlussfolgerte das OLG weiter.
Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, dass es politische Realität sei, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls „hervorragend geführt“ worden, auch das Urteil sei sehr gut begründet, weswegen der Berufung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht Folge gegeben werde.
Vor allem sind die Sachen nicht wirklich vergleichbar. Die genannten Beispiele sind alles Fälle, wo jemand nicht aus Eigennutz handelt sondern eine Situation für andere verbessern möchte (Arme, Kranke, Tiere), oft weil man direkt betroffene aus dem eigenen Umfeld hat und somit eine Motivation für Engagement. Das ist etwas völlig anderes als Bestechung von Politikern, um einen eigenen Vorteil gegenüber anderen zu bekommen, mehr Geld, mehr Macht, mehr Einfluss. Es ist quasi ein direkter Eingriff in die politische Repräsentation außerhalb von Wahlen für die eigenen Interessen. Ich finde den Vergleich daher absolut daneben.
Außerdem ist das Urteil insofern bedenklich weil es einen Präzedenzfall schafft, auf den andere sich dann berufen können, wenn es um Lobbyismus, Korruption und Bestechlichkeit geht. Ist ja kein Problem weil die Gerichte sagen es ist erlaubt. Selbst wenn es keine Strafe nach sich zieht hätte man wenigstens eine starke Rüge und Verurteilung von Korruption aussprechen müssen um keine falsche Signalwirkung zu erzeugen
Ob die Gerichte haben, die Korruption und Lobbyarbeit zur Gewinnmaximierung oder für die Polsterung der eigenen politschen Karriere nicht von altruistischen Spenden für Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, damit Mensch und Tier geholfen werden kann, unterscheiden können? Ich hoffe nicht!
Dieser Richtende hat auf jeden Fall noch nie etwas ohne fetten Hintergedanken gespendet, wenn er/sie das beides in einen Topf wirft. Mich interessiert daher auch wie sie/er zum Richteramt gekommen ist, wenn das gegenseitige Waschen von Händen so normal ist wie atmen anscheinend.
Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien.
Denn wie wir alle wissen muss man erstmal Geld irgendwo hinspenden bevor man für einen Job in Frage kommt. Wo kommen wir denn da hin wenn man sich da normal bewerben könnte oder Gott bewahremüsste
Ich weiß nicht ob in dem Interview wirklich ausschließlich nur und nichts anderes als die Wahrheit berichtet wurde; aber zu dem Thema sehr empfehlenswert:
Das Jung und Naiv Interview mit Julian Hessentaler