Eine GbR trägt man nicht mal eben so ein, da braucht man mindestens mal noch eine zweite Person. Und ob du dich wirklich als e.K. (oder was anderes) im HR eintragen lassen willst, ist auch erstmal fraglich, da für dich dann direkt mal andere Regeln (z.B. bei Strafzahlungen wegen Verzug beim Bezahlen von Rechnungen) gelten als für eine ganze normale GbR oder nichteingetragene Kaufleute.
Außerdem muss mWn eine ladungsfähige Adresse im Impressum stehen, ein Postfach dürfte idR nicht als ladungsfähig durchgehen.
Du hattest weiter oben geschrieben, dass auch nur ein Name ausreicht. Den hast du selbst wenn du extra deswegen erfolgreich eine Firma mit Registereintrag gründest (um das Adressproblem zu umgehen) nicht weg. Der Name von Geschäftsführern und Prokuristen steht im Handelsregistereintrag mit drin und diese Einträge sind relativ einfach und von jedem abrufbar. Du hast sogar das jeweilige Geburtsdatum mit dabei. Von da aus ist es dann auch je nach Person nicht zwangsläufig mehr all zu schwierig an weitere Daten zu kommen, "Social" Media sei dank.
Das Problem bleibt also bestehen, selbst wenn man als Täter ein paar Schritte mehr gehen muss. Wer anderen zum Spaß die Polizei auf den Hals hetzt, geht auch dazu notfalls ein paar Schritte weiter.