Was für ne abgefuckte scheiße alter. Man muss wohl echt aufpassen mit welchen daten man Öffentlich auftritt. Irgendwoher muss der typ, der die falschmeldung abgegeben hat, ja entweder public IP oder Hausnummer mit straßenname her haben.
Das Problem mit der Datenangabe ist leider, dass man hier in Deutschland ziemlich oft ein Impressum braucht (soweit ich informiert bin auch als Streamer), wenn man keine Bußgelder riskieren will... Da haben so Spinner wie die, die hier die Polizei gerufen haben, leichtes Spiel.
Eine GbR trägt man nicht mal eben so ein, da braucht man mindestens mal noch eine zweite Person. Und ob du dich wirklich als e.K. (oder was anderes) im HR eintragen lassen willst, ist auch erstmal fraglich, da für dich dann direkt mal andere Regeln (z.B. bei Strafzahlungen wegen Verzug beim Bezahlen von Rechnungen) gelten als für eine ganze normale GbR oder nichteingetragene Kaufleute.
Außerdem muss mWn eine ladungsfähige Adresse im Impressum stehen, ein Postfach dürfte idR nicht als ladungsfähig durchgehen.
Du hattest weiter oben geschrieben, dass auch nur ein Name ausreicht. Den hast du selbst wenn du extra deswegen erfolgreich eine Firma mit Registereintrag gründest (um das Adressproblem zu umgehen) nicht weg. Der Name von Geschäftsführern und Prokuristen steht im Handelsregistereintrag mit drin und diese Einträge sind relativ einfach und von jedem abrufbar. Du hast sogar das jeweilige Geburtsdatum mit dabei. Von da aus ist es dann auch je nach Person nicht zwangsläufig mehr all zu schwierig an weitere Daten zu kommen, "Social" Media sei dank.
Das Problem bleibt also bestehen, selbst wenn man als Täter ein paar Schritte mehr gehen muss. Wer anderen zum Spaß die Polizei auf den Hals hetzt, geht auch dazu notfalls ein paar Schritte weiter.
Nein, so einfach funktioniert das nicht. Die Polizei kann natürlich relativ einfach mit dem Namen auch die Adresse aus dem Melderegister ziehen, als Anzeigender bekommst du die aber nicht "mal eben so". Zunächst muss überhaupt erst mal ein Staatsanwalt die Anzeige überhaupt aufnehmen und ein Verfahren eröffnen oder (bei Antragsdelikten) muss der Anzeigende schriftlich einen Strafantrag stellen.